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Urinkontrollen Rechtssicherer Nachweis der Abstinenz für die MPU  

Urinkontrollen     Alkohol/  Drogen

Der Zeitraum, den Sie nachweisen wollen – in der Regel 6 oder 12 Monate-  beinhaltet nach den CTU Kriterien:

6 Monate = 4 Urinkontrollen

12 Monate = 6 Urinkontrollen

Für den Abstinenznachweis über Urinkontrollen ist der Abschluss eines sogenannten Abstinenzvertrages erforderlich. In diesem Vertrag werden die gewünschte Laufzeit (Vertragsbeginn und -ende), die damit einhergehende Mindestanzahl an Urinkontrollen sowie weitere Rechte und Pflichten des Probanden im Rahmen des Abstinenzkontrollprogrammes (Erreichbarkeit bei Einbestellung, Verhalten bei geplantem Urlaub oder im Krankheitsfall, etc.) festgehalten. 

Erlaubte Abwesenheitszeiten während des Abstinenzeitraumes

Abwesenheitszeiten müssen mindestens drei Tage vorher telefonisch oder per Email gemeldet werden. Bei einem 6-monatigen Vertrag sind 28 Tage, bei einem 12-monatigen Vertrag 56 Tage Abwesenheit zulässig. Hierbei ist eine maximale Abwesenheitsdauer von 6 Wochen am Stück zulässig.

Verhinderung wegen Krankheit gilt als Abwesenheit und muss sofort gemeldet werden. Bei Krankmeldung nach bereits erfolgter Einbestellung muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen im betreffenden Zeitraum nicht möglich war, eine Urinprobe abzugeben. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus.