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Labor für Rechtssicherer Abstinenznachweis für die MPU

Welches  Labor ist  anerkannt ?

Die Analysen müssen von einem nach DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke akkreditiertem Labor durchgeführt worden sein. 

Das gilt für alle Abstinenzbelege, egal in welchem Institut sie diese durchführen lassen. Wenn Sie z.B. wegen einer Geschäftsreise nicht an ihrem Wohnort sind, können sie auch in einer anderen Stadt die kommende Analyse durchführen lassen. 

Die durchführende Stelle  muss die sogenannten CTU-Kriterien zur Materialgewinnung und -übermittlung erfüllen und das Material (Haare oder Urin) an ein dafür  akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO/IEC 17025 zur Auswertung schicken.

Ist der Abstinenzbeleg auch vor Gericht verwertbar ?

Ja, wenn die o.g. Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird der Abstinenzbeleg vor Gericht, bei Behörden oder beim Arbeitgeber anerkannt.