Bei uns haben sie die Möglichkeit, mit Hilfe einer Haaranalyse oder Urinkontrollprgramm gemäß CTU-Kriterien eine Abstinenz zu belegen, um am Tag der Begutachtung (MPU) ihren Nachweis vorlegen zu können.

In vielen Fällen ist es notwendig, dass Sie am Tag der MPU Abstinenzbelege vorlegen müssen. Wer sich nicht frühzeitig darum kümmert, sondern  z.B. erst einmal das Ablaufen der Sperrzeit abwartet, kann evtl. wertvolle Zeit unnötig verstreichen lassen.

Egal ob Sie in Berlin - Hannover - Hamburg sind wir helfen Ihnen weiter 

Haaranalysen


Eine Möglichkeit des retrospektiven Abstinenzbelegs ist die Analyse von Haarproben.

Für eine Alkoholabstinenz dürfen maximal 3 cm Haare untersucht werden, d. h. Sie können rückwirkend bis zu 3 Monate Abstinenz belegen.

Für eine Drogenabstinenz dürfen maximal 6 cm Haare untersucht werden, d. h. Sie können rückwirkend bis zu 6 Monate Abstinenz belegen. 

Urinanalysen

Zum Nachweis Ihrer Alkoholabstinenz wird die Ethylglucuronidkonzentration im Urin gemessen. Ethylglucuronid (EtG)  ist ein Alkoholabbauprodukt, das länger im Urin nachweisbar ist als Alkohol selbst.

Für den Nachweis  einer Drogenabstinenz wird ein in den Beurteilungskriterien genau  festgelegtes „Polytoxikologisches Screening“ durchgeführt. Eventuell sind je nach Anforderung noch Untersuchungen auf weitere Substanzen notwendig.

Urlaub, Krankheit und begründete Fehlzeiten

Die CTU-Kriterien zur Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung regeln die Verfügbarkeit der Klient*in.

Programmlänge

Max. Abwesenheit am Stück

insgesamt

6 Monate

3 Wochen

4 Wochen

12 Monate

5 Wochen

8 Wochen

In den ersten und letzten 2 Wochen darf es keine mehrtägige Abwesenheit geben. Die Mitteilung über einen Urlaub/Auslandsaufenthalt usw. muss mindestens 3 Werktage vorher schriftlich bei der durchführenden Stelle vorliegen. Sollte aus beruflichen Gründen für einen bestimmten Zeitraum die Verfügbarkeit unterbrochen sein, muss 3 Werktage vorher eine unterschriebene Bescheinigung des Arbeitgebers vorliegen. Ein Krankheitsfall muss am ersten Tag der Erkrankung gemeldet werden. Die Kopie der gültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auf der auch der Tag der Krankmeldung angegeben ist, ist innerhalb von 3 Werktagen nachzureichen. Die Tage der Krankmeldung und andere angekündigte Fehltage werden zur Abwesenheit addiert.

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