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Alkohol - und Drogen  auch außerhalb der MPU

Alkohol- und Drogentests am Arbeitsplatz

Immer mehr an Bedeutung gewinnen in letzter Zeit Alkohol- und Drogenuntersuchungen am Arbeitsplatz.

Dabei geht es nicht vorrangig um die Einführung einer regelmäßigen, verdachtsunabhängigen Testung,  sondern spielt ein Drogentest am Arbeitsplatz bei Einstellungsuntersuchungen (besonders aber im Verdachtsfall oder bei Betriebsunfällen) , zunehmend eine Rolle.

Der Arbeitgeber hat bei Auffälligkeiten bzw. Unregelmäßigkeiten die Pflicht und Verantwortung, die Sicherheit am Arbeitsplatz für alle seine Mitarbeiter zu gewährleisten und zu überprüfen.

Besonders in Branchen mit sicherheitsrelevanten Arbeitsbereichen bzw. bei Berufen mit erhöhtem Unfallrisiko (z. B. Berufskraftfahrer, Stapler- und Kranfahrer, Flug- und Schiffspersonal,) können Drogen- oder Alkoholtests am Arbeitsplatz erforderlich sein.

Aber auch die Kontrolluntersuchungen von ehemals suchtkranken Mitarbeitern, welche wieder ins Berufsleben integriert werden, zählt in das Fachgebiet der Drogenuntersuchung am Arbeitsplatz.

 Drogentest als zuverlässiger Nachweis von Drogenmissbrauch bei Jugendlichen

Der Drogenkonsum wirkt sich allerdings nicht nur auf die physische und psychische Gesundheit der Jugendlichen aus, sondern beeinflusst unterschiedliche Bereiche des Lebens und wirkt sich auch auf das soziale Umfeld aus. Designer-Drogen wie Ecstasy  aber auch Heroin und Kokain führen zu einer Abhängigkeit mit langfristigen Folgen.

Besorgte Eltern können mit einem Drogentest überprüfen, ob ihre Kinder Drogen genommen haben

Rechtsprechung zur Anordnung einer Drogenkontrolle in einem Sorgerechtsstreit

Im  Rahmen der Festlegung bzw. Zusprechung des Sorge,- Umgangs- und Besuchsrechts für Kinder- und Jugendliche können Jugendämter und Gerichte die Durchführung von Drogen- oder Alkoholtests bei Elternteilen verlangen, wenn diese staatlichen Behörden durch einen möglichen Alkohol,- Drogen- oder Medikamenten-Missbrauch eines Elternteils das Wohl und die Sicherheit des Kindes gefährdet sehen.

Falsche Behauptungen können aber auch oftmals von eines Erziehungsberechtigten aufgestellt werden, die dann durch ein Drogen- oder Alkohol-Screening entkräftet werden. Als Untersuchungsmaterial werden hier Urin-, bzw. vorrangig Haarproben verwendet