Der Vorteil der Haaranalyse liegt darin begründet, dass die Substanzen rückwirkend nachgewiesen werden können. Alkohol kann bis zu 3 Monate, Drogen bis zu 6 Monate rückwirkend ermittelt werden. Der Vorteil ist ebenfalls, die Untersuchungsintervalle lassen sich gut einplanen. Diese müssen transparent und über den gesamten Abstinenzzeitraum lückenlos nachvollziehbar sein.
Welchen Zeitraum kann ich belegen und wie lang müssen meine Haare sein?
Es gilt eine durchschnittliche Haarwachstums-Geschwindigkeit von 1 cm pro Monat.
Für eine Alkoholabstinenz dürfen maximal 3 cm Haare untersucht werden, d. h. Sie können rückwirkend bis zu 3 Monate Abstinenz belegen. Untersucht wird das Alkoholabbauprodukt Ethylglucuronid (EtG). Die Haare dürfen nicht chemisch behandelt sein, d.h. weder getönt, noch gefärbt, noch dauergewellt.
Für den Beleg einer Drogenabstinenz dürfen maximal 6 cm Haare untersucht werden, d. h. Sie können rückwirkend bis zu 6 Monate Abstinenz belegen.
Haarbehandlung: Coloration, Bleichung, Färbung bei BtM-Abstinenz
Im Gegensatz zum Beleg einer Alkoholabstinenz ist der Abstinenzbeleg auf Betäubungsmittel durch Untersuchung von gefärbten / getönten Haaren möglich. Hierfür können – wie bei unbehandeltem Haar – bis zu 6 cm untersucht werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass eine zweite Haaranalyse nach 6 Monaten erfolgen wird. Diese muss in jedem Fall aus unbehandeltem Haar erfolgen. Nur somit ist ein Abstinenzzeitraum von 12 Monaten nachgewiesen
Sollte das Haar der 2. Probe dennoch behandelt worden sein, wird es als positives Ergebnis gewertet und kann insgesamt nicht als negativen Abstinenzzeitraum belegt werden.
Dasselbe gilt auch für Brust- oder Barthaare, die ebenfalls zur Analyse herangezogen werden können.
Um im Rahmen eines Abstinenznachweises eine verwertbare Haaranalyse zu erbringen, werden zwei zusammenhängende, etwa bleistiftdicke Haarsträhnen benötigt, die möglichst nah an der Kopfhaut entnommen werden. Die Haarsträhnen werden zur Analyse möglichst fein zerteilt und die nachzuweisenden Substanzen mit Hilfe von Säuren und Basen herausgelöst. So bringt der Test nicht nur Rückschlüsse über die konsumierte Substanz, sondern auch über die Menge und Häufigkeit des Konsums. Das Testergebnis einer Haaranalyse liegt nach etwa vier Wochen vor.
Um ein positives Testergebnis nach einer äußerlichen Kontamination der Haare auszuschließen, werden die Haare vor der Analyse gründlich gereinigt. Diese könnte unter Umständen entstanden sein, wenn eine Person dem Cannabisrauch anderer Konsumenten lediglich passiv ausgesetzt ist (durch sogenanntes „passiv rauchen“). Eine Manipulation der Testergebnisse durch spezielle Shampoos ist jedoch unmöglich. Jegliche Werbeversprechen, die das positive Bestehen einer Haaranalyse suggerieren, sind unwahr. Sie dienen lediglich dazu Kapital aus der Not anderer zu ziehen.
Neben einem Nachweis über die Einnahme von Opiaten, synthetischen Drogen, Kokain, Cannabis und anderen Drogen kann eine Haaranalyse auch Aufschluss über den Konsum von Alkohol bringen. Dieser findet über den Nachweis des direkten Alkoholmarkers Ethylglucuronid (EtG) statt. Da EtG hydrophile Eigenschaften aufweist, wird bei Haaruntersuchungen ein maximaler Testzeitraum von drei Monaten vorgeschrieben, um das Auswaschen des EtG aus dem Haar auszuschließen.